Vertrieb und Franchise

Beratungshilfe hinsichtlich der Fragen aus dem Bereich des Vertriebs und der Franchise, in Bezug auf den Vorschriften der Gruppenfreistellungsverordnung zwischen Unternehmern, die nicht auf derselben Produktions- bzw. Vertriebsebene tätig sind, als auch der Verordnung über die Gruppenfreistellung von Vereinbarungen über den Vertrieb und die Wartung von
Kraftfahrzeugen, was sich hauptsächlich auf das Folgende bezieht:
- exklusive Vertriebsverträge;
- Verträge über einen qualitativ und quantitativ selektiven Vertrieb;
- Alleinbezugsverträge;
- Alleinbelieferungsverträge;
- Franchise-Verträge;
- Beschränkungen bezüglich Festsetzung von Verkaufspreisen;
- Beschränkungen bezüglich des Vertriebsgebiets und Festlegung des Vertriebsgebiets;
- Beschränkungen der aktiven und passiven Verkaufsaktivitäten;
- Fragen zu so genannten Mengenvorgaben (quantity forcing)
- Festlegung von Preisen, Nachlässen und Rabatten;
- direkte und indirekte Wettbewerbsverbote;